Ein Rücktritt von der Veranstalung ist spätestens eine Woche vor Kursbeginn bekannt zu geben.
Die Teilnahme kann auf eine andere Person übertragen werden.
Bei vorzeitigem Abbruch des Seminars durch den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung der Seminargebühr, auch nicht anteilig.
Teilnehmer können versäumte Sitzungen nach Absprache in Folgekursen nachholen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, wegen zu geringer Teilnehmeranzahl oder Krankheit des Kursleiters die Veranstaltung abzusagen.
Wird ein Kurs vollständig abgesagt, wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr
zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.