Kostenerstattung
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Da die Kurse in AT und PMR nach den Präventionsrichtlinien des § 20 SGB V durchgeführt
werden, können die Kosten in der Regel auf Antrag teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
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Die Erstattung liegt bei 75% - 80% der Kursgebühren
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Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich
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Sie erhalten nach Abschluß des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei Ihrer
Kasse einreichen können
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Es wird von den Krankenkassen erwartet, dass Sie an 80% der Sitzungen
teilnehmen
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Versäumte Sitzungen können nach Absprache in Folgekursen nachgeholt
werden.
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Wenn Sie noch Fragen haben, ich berate Sie gerne!
Zertifizierter Kursanbieter bei:
- BARMER
- Techniker Krankenkasse
- IKK
- DAK (Autogenes Training)
- KKH-Allianz
- BKK - easy Präventionskursdatenbank
- SBK
- AOK