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Kostenerstattung

 

Da die Kurse in AT und PMR nach den Präventionsrichtlinien des § 20 SGB V durchgeführt werden, können die Kosten in der Regel auf Antrag teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Die Erstattung liegt bei 75% - 80% der Kursgebühren

Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich

Sie erhalten nach Abschluß des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können

Es wird von den Krankenkassen erwartet, dass Sie an 80% der Sitzungen teilnehmen

Versäumte Sitzungen können nach Absprache in Folgekursen nachgeholt werden.

Wenn Sie noch Fragen haben, ich berate Sie gerne!

 

 

Zertifizierter Kursanbieter bei:

  • BARMER
  • Techniker Krankenkasse
  • IKK
  • DAK
  • KKH-Allianz
  • BKK - easy Präventionskursdatenbank
  • SBK
  • AOK