Kostenerstattung
Da die Kurse in AT und PMR nach den Präventionsrichtlinien des § 20 SGB V durchgeführt werden, können die Kosten in der Regel auf Antrag teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Die Erstattung liegt bei 75% - 80% der Kursgebühren
Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich
Sie erhalten nach Abschluß des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können
Es wird von den Krankenkassen erwartet, dass Sie an 80% der Sitzungen teilnehmen
Versäumte Sitzungen können nach Absprache in Folgekursen nachgeholt werden.
Wenn Sie noch Fragen haben, ich berate Sie gerne!